CUBE GmbH Auto Garage Mietwerkstatt
Industrie Neuhof 17A 3422 Kirchberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand
1. Die CUBE Mietwerkstatt stellt dem Mieter Räumlichkeiten, Hebebühne/Autolift,
Maschinen und Werkzeug zur Reparatur/Instandstellung von Personenkraftwagen,
gegen Entgelt zur Verfügung.

2. Weiter ist qualifiziertes Aufsichtspersonal/Automechaniker anwesend, das in der sachkundigen
Benutzung von Maschinen und Werkzeugen, beratend tätig werden kann.

3. Über Ausführung und Zulässigkeit der geplanten Reparatur hat der Mieter Sorge zu tragen,
eine Beratung und Hilfe kann in Anspruch genommen werden, jedoch ist dies nicht Pflicht
der CUBE Mietwerkstatt.

2. Vertragsabschluss/Dauer und Preise
1. Mündlich oder schriftlich gilt die Vereinbarung des Mietumfangs und Dauer,
über die von Cube Mietwerkstatt zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Maschinen
und Werkzeugen.

2. Es gelten die Preise, die in der Garage/Mietwerkstatt ausgehängt sind. Die Bezahlung erfolgt nach Abschluss
der Arbeiten vor Ort mittels Bargeld oder Kartenzahlung bzw. mit einem anderen von uns bereitgehaltenen Bezahlsystem.
Irrtum oder Preisänderung vorbehalten.

3. Pflichten der CUBE Mietwerkstatt
1. Der Vermieter stellt die in der Preisliste aufgeführten Werkzeuge gegen Entgelt zur Verfügung.

2. Der Vermieter stellt sicher, dass die ausgegebenen Werkzeuge in einwandfreiem Zustand und den geltenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

4. Pflichten des Mieters/ der Mieter
1. Bei selbst mitgebrachten Werkzeugen, Maschinen und sämtlichen Flüssigkeiten
(Öle, Verdünnungs- Reinigungsmittel), liegt die Haftung beim Mieter.

2. Der Arbeitsplatz sowie alle gemieteten Werkzeuge sind in einem sauberen Zustand zu verlassen.

3. Die vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen je nach Arbeiten (z.B. Schutzbrillen, Handschuhe, etc.) sind beim Einsatz der Mietgegenstände und dem selbst mitgebrachtem Werkzeug unbedingt einzuhalten.

4. Für die Entsorgung sämtlich anfallenden Restmaterialien ist der Mieter verantwortlich.
Nach Absprache mit dem Aufsichtspersonal kann gegen ein Entgelt, dieses durch
die CUBE Mietwerkstatt entsorgt werden.

5. Haftungsausschüsse
1. Der Vermieter haftet nicht für die Arbeiten, die der Mieter an seinem Fahrzeug durchführt.

2. Eventuelle Beratungen jeglicher Art erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, gleichwohl
unverbindlich.

Ihre CUBE Garage / Mietwerkstatt

Kirchberg, März. 2016
CUBE GmbH Auto Garage Mietwerkstatt
Industrie Neuhof 17A 3422 Kirchberg
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand
1. Die CUBE Mietwerkstatt stellt dem Mieter Räumlichkeiten, Hebebühne/Autolift,
Maschinen und Werkzeug zur Reparatur/Instandstellung von Personenkraftwagen,
gegen Entgelt zur Verfügung.

2. Weiter ist qualifiziertes Aufsichtspersonal/Automechaniker anwesend, das in der sachkundigen
Benutzung von Maschinen und Werkzeugen, beratend tätig werden kann.

3. Über Ausführung und Zulässigkeit der geplanten Reparatur hat der Mieter Sorge zu tragen,
eine Beratung und Hilfe kann in Anspruch genommen werden, jedoch ist dies nicht Pflicht
der CUBE Mietwerkstatt.

2. Vertragsabschluss/Dauer und Preise
1. Mündlich oder schriftlich gilt die Vereinbarung des Mietumfangs und Dauer,
über die von Cube Mietwerkstatt zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Maschinen
und Werkzeugen.

2. Es gelten die Preise, die in der Garage/Mietwerkstatt ausgehängt sind. Die Bezahlung erfolgt nach Abschluss
der Arbeiten vor Ort mittels Bargeld oder Kartenzahlung bzw. mit einem anderen von uns bereitgehaltenen Bezahlsystem.
Irrtum oder Preisänderung vorbehalten.

3. Pflichten der CUBE Mietwerkstatt
1. Der Vermieter stellt die in der Preisliste aufgeführten Werkzeuge gegen Entgelt zur Verfügung.

2. Der Vermieter stellt sicher, dass die ausgegebenen Werkzeuge in einwandfreiem Zustand und den geltenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.

4. Pflichten des Mieters/ der Mieter
1. Bei selbst mitgebrachten Werkzeugen, Maschinen und sämtlichen Flüssigkeiten
(Öle, Verdünnungs- Reinigungsmittel), liegt die Haftung beim Mieter.

2. Der Arbeitsplatz sowie alle gemieteten Werkzeuge sind in einem sauberen Zustand zu verlassen.

3. Die vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen je nach Arbeiten (z.B. Schutzbrillen, Handschuhe, etc.) sind beim Einsatz der Mietgegenstände und dem selbst mitgebrachtem Werkzeug unbedingt einzuhalten.

4. Für die Entsorgung sämtlich anfallenden Restmaterialien ist der Mieter verantwortlich.
Nach Absprache mit dem Aufsichtspersonal kann gegen ein Entgelt, dieses durch
die CUBE Mietwerkstatt entsorgt werden.

5. Haftungsausschüsse
1. Der Vermieter haftet nicht für die Arbeiten, die der Mieter an seinem Fahrzeug durchführt.

2. Eventuelle Beratungen jeglicher Art erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, gleichwohl
unverbindlich.

Ihre CUBE Garage / Mietwerkstatt
Kirchberg, März. 2016

Adresse

Garage
CUBE GmbH
Industrie Neuhof 17A
3422 Kirchberg BE

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